Anlass für eine Begutachtung können körperliche oder seelische Unfallfolgen, Arbeitsunfähigkeit, schwere Krankheit, oder eine Behinderung sein. Um eine Versicherungsleistung oder Nachteilsausgleiche zu erhalten, ist die Beurteilung der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit erforderlich.



Hinterlasse einen Kommentar